In der Waldplalnung ist Mitwirkung ein fester Bestandteil. Laut Waldverordnung haben die Kantone bei Planungen von überbetrieblicher Bedeutung dafür zu sorgen, dass «die Bevölkerung in geeigneter Weise mitwirken» kann. Oft beschränkt sich die Partizipation aber auf Vorstufen der Partizipation (siehe Tabelle). Partizipation im Sinne von Entscheidungsmacht für die Teilnehmenden findet man im Wald nur selten.

Im Wald tut man sich mit stark ausgestalteter Partizipation immer noch schwer. Vielleicht weil sich die Waldfachleute nur ungern dreinreden lassen? Weil die Betroffenen zufrieden sind mit dem Wald und lieber auf die Fachleute vertrauen, als darüber zu diskutieren, wie der Wald in 100 Jahren aussehen soll? Oder weil der Wald ein sehr komplexer Raum ist und neben Wohlfahrts- auch Schutz- und Nutzfunktionen erfüllen soll?

Mitwirkungsprozesse im Wald und ganz allgemein können erfolgreich sein, wenn:

  • klar definiert wird, welche Ziele erreicht werden sollen

  • ergebnisoffen an den Prozess herangegangen wird

  • klar ist, welche Akteure einbezogen werden sollen

  • die Form und geeignete Instrumente zu Beginn definiert werden

  • Handlungs- und Entscheidungsspielräume festgelegt und offen kommuniziert werden

  • ausreichend Zeit und Ressourcen eingeplant werden.

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Stufen der Partizipation, nach Sherry R. Arnstein (1969)


Mitwirkung am Beispiel Mountainbiking im Naherholungswald
Am Oftringer Engelberg bei Aarburg im Kanton Aargau hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der Abteilung Wald des Kantons Aargau einen moderierten partizipativen Prozess durchgeführt. Es wurde nach Möglichkeiten gesucht, wie das Mountainbiking im Wald ermöglicht und auf bedürfnisgerechten Routen und Trails kanalisiert werden kann, ohne die Belange des Forstes, der Jagd, der Gemeinden sowie des Naturschutzes übermassig zu beeinträchtigen. Im Bericht «Mountainbiking im Naherholungswald» beschreiben die Autor:innen ein modellhaftes Vorgehen, das sich auf andere Gebiete im Schweizer Mittelland mit ähnlichen Fragestellungen anwenden lässt. Folgende Empfehlungen wurden formuliert:

  • Frühzeitiger Einbezug: Die relevanten Interessengruppen sollten frühzeitig identifiziert, informiert und angemessen einbezogen werden.

  • Lokale Meinungsbilder:innen und Behörden: Durch den Einbezug von Behörden und Meinungsbilder:innen ist sichergestellt, dass die Resultate politisch abgestützt sind und umgesetzt werden.

  • Begleitendes Monitoring: Objektiv erhobene Daten der tatsächlichen Nutzung der relevanten Gruppen von Nutzer:innen im Untersuchungs-gebiet können dabei helfen, emotionale Diskussionen zu versachlichen.

  • Separate Mediation: Falls sich zwischen einzelnen Interessengruppen kein Konsens abzeichnet, lohnt es sich diese separat zu treffen, um deren Bedürfnisse und Inputs abzuholen sowie ihre Ängste und Sorgen ernst zu nehmen. Dabei sollte auf die Vorteile fokussiert werden, die eine gemeinsame Konsensfindung mit sich bringen kann.

  • Begehungen vor Ort: Sie sind hilfreich, um das persönliche Gespräch zur zielführenden Lösungsfindung am Objekt zu fördern.

Schlussbericht:

schlussbericht_mtb_engelberg_web.pdf