Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat die HAFL an der Berner Fachhochschule BFH Entscheidungsgrundlage, zur Identifizierung potenzieller oder erwiesener Antagonismen zwischen Freizeit- und Erholungsaktivitäten und anderen Waldökosystemleistungen (Wilkes-Allemann, 2023).

Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Massnahme 4.2 der Strategie Freizeit und Erholung im Wald des BAFU: «Der Bund erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für eine periodische Überprüfung der Vereinbarkeit der Freizeit- und Erholungsaktivitäten mit dem Schutz des Waldökosystems und seinen verschiedenen Lebensräumen und seiner Artenvielfalt sowie das Sicherstellen der Waldökosystemleistungen (Störungsprävention und -mässigung, Versorgung von Holzressourcen).»

Die erste Phase der Studie bestand darin, die Empfindlichkeit der Biodiversität gegenüber Störungen durch Aktivitäten oder Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Erholung im Wald zu identifizieren. Im zweiten Schritt wurden die verschiedenen Monitoringsysteme der Freizeit- und Erholungsaktivitäten erfasst. Zuletzt wurde ein Vorschlag gemacht, wie die Ergebnisse in die Waldplanung (v.a. in die Waldentwicklungspläne, die Betriebspläne und die Erholungskonzepte) integriert werden könnten.

Die Studie zeigte, dass auf Forstbetriebs- und kantonaler Ebene der Bedarf nach Entscheidungsgrundlagen besteht. Um jedoch lokale Aussagen treffen zu können, müssen diese Entscheidungsgrundlagen auf lokalen Kenntnissen basieren und mit lokalen Monitoringsystemen ergänzt werden. Die Umsetzung der Massnahme hat zudem gezeigt, dass es nicht einfach ist, solche Entscheidungsgrundlagen zu entwickeln, da diese von der Verfügbarkeit von bestimmten Daten abhängen. Zum Schluss kann gesagt werden, dass solche Entscheidungsgrundlagen wichtige, weitere Informationsgrundlage im Planungsprozess darstellen, die an den WEP oder an die kantonalen bzw. kommunalen Grundlagen gekoppelt werden könnten.

Publikation:

umsetzung_massnahme_4.2_abschlussbericht.pdf

Wilkes-Allemann, J., Martin, V., Dumollard, G., Rosset, C. (2023): Umsetzung der Massnahme 4.2. «Der Bund erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für eine periodische Überprüfung der Vereinbarkeit der Freizeit- und Erholungsaktivitäten mit dem Schutz des Waldökosystems und seinen verschiedenen Lebensräumen und seiner Artenvielfalt sowie das Sicherstellen der Waldökosystemleistungen (Störungsprävention und -mässigung, Versorgung von Holzressourcen)». Schlussbericht. S.72