In einer Studie wurde eine Übersicht der Gesetze, Verordnungen, Strategien und weiterer Instrumente auf Bundes- und auf Kantonsebene (in den Kantonen Freiburg, Solothurn und Schwyz) erstellt, welche einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Qualität der Erholungsleistung des Waldes haben.

Die Studie wurde von der HAFL an der Berner Fachhochschule BFH im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) durchgeführt (Wilkes-Allemann & Schenker, 2023). Dabei handelt es sich um die Umsetzung der Massnahme 2.3. des BAFU: «Der Bund erstellt eine Sammlung der verfügbaren politischen und gesetzlichen Instrumente, welche die Qualität der Erholungsleistungen des Waldes langfristig sicherstellen.»

Die Ergebnisse zeigen, dass 31 Instrumente auf Bundesebene, 45 Instrumente für den Kanton Freiburg, 26 Instrumente für den Kanton Schwyz und 17 Instrumente für den Kanton Solothurn identifiziert wurden. Diese Instrumente beinhalten Bundes- oder Kantonsverfassungen sowie Bundes- oder kantonale Gesetze, Verordnungen und Strategien, die eine moderate oder hohe Relevanz für Freizeit und Erholung im Wald stellen. Auf Bundesebene haben Artikel 699 des Zivilgesetzbuches und das Waldgesetz eine hohe Relevanz. Verschiedene Strategien haben einen moderaten oder hohen Einfluss auf die Freizeit und Erholung im Wald.

Die Umsetzung der Massnahme 2.3. bietet eine interessante Möglichkeit für alle Akteure, die im Bereich Freizeit und Erholung arbeiten. Zudem ermöglicht dieser Bericht eine gute Entscheidungsgrundlage bzw. Grundlage für die Waldplanung im Kontext der Freizeit und Erholung im Wald auf Bundes- und kantonaler Ebene.

Publikation:

Faktenblatt: Haftungsfragen bei Freizeit- und Erholungsaktivitäten im Wald (PDF)

Wilkes-Allemann, N. Schenker (2023): Umsetzung der Massnahme 2.3. «Der Bund erstellt eine Sammlung der verfügbaren politischen und gesetzlichen Instrumente, welche die Qualität der Erholungsleistungen des Waldes langfristig sicherstellen». Schlussbericht. S.70